Unterrichtsausfall

AKTUELL
Rosenmontag + Faschingsdienstag ist kein Unterricht. An folgenden beweglichen Ferientagen fällt der Unterricht ersatzlos aus:
- nach Himmelfahrt der Freitag und Samstag
- nach Fronleichnam der Freitag und Samstag

GRUNDSÄTZLICH
gibt es in unserer Musikschule keine lehrerbedingten Unterrichtsausfälle, die Sie bezahlen müssen. Bei anderen Mitbewerbern haben Sie diese Ausfälle drei- bis viermal im Jahr zu
akzeptieren.

So handhaben wir die Unterrichtsausfälle die durch unsere Lehrkräfte verursacht werden:

Bei uns legen wir Wert darauf, dass lehrerbedingte Unterrichtsausfälle grundsätzlich nachgeholt werden. Ob in den regulären Unterrichtszeiten oder in den Ferien. Die Termine werden direkt vom Lehrer oder seiner Vertretung angeboten. Sollte ein Schüler am vereinbarten Nachholtermin nicht erscheinen, ist leider eine weitere Nachholung nicht möglich.

Möchte der Schüler im vorhinein nicht für eine Unterrichtsnachholung eintragen werden, erstatten wir im nächsten Monat das Unterrichtsgeld für die ausgefallene Stunde zurück.

Bitte prüfen Sie unsere kundenfreundliche Regelung mit den Regelungen von Mitbewerbern
– denn es geht um Ihr Geld.

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